AGB

Stand 03.10.2017 (aktualisiert 25.05.2019)


Allgemeines


Die folgenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reisenden und Reiseveranstalter bzw. Vermittler und ergänzen die §§ 651 a ff BGB. Sie sind auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbandes e.V. erstellt worden und werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt.

Die Fernweh Weltweit GmbH ist hier mit AUSTRALIA TOURING bezeichnet.


1. Abschluss des Reisevertrages


Mit Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich verbindlich erfolgen. Die Anmeldung muss außer den gewünschten Reisedaten und der Adresse des Anmelders auch den Namen und Vornamen aller weiteren Reiseteilnehmer enthalten, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Anmeldung einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns ( Reisebestätigung ) zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind .Der Vertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.


2. Leistungen


Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Internetseiten und Informationen der von uns vermittelten Leistungsträger sowie aus den Preislisten. Die in unserer schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für uns nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Preis/Leistungsangaben  zu erklären, über die der Reisende vor Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird.
Die Fahrzeugbeschreibungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben der Fahrzeugvermieter. Dies trifft insbesondere zu auf das Fahrzeugalter, die Motorisierung, Ausstattung und Abmessungen. Kurzfristige Änderungen können seitens des Vermieters vorkommen und stellen keinen Vertragsbruch dar.


3. Bezahlung
Mit Vertragabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 20 % gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Über die genaue Höhe der Anzahlung informieren wir Sie zusammen mit dem für uns verbindlichen Angebot.
Da wir für die Fahrzeugvermieter als Vermittler tätig werden richtet sich die Höhe der geforderten Anzahlungen nach deren Reise - Bedingungen, welche Sie unseren Internetseiten entnehmen können. Die Restzahlung ist spätestens 35 Tage vor Reisebeginn fällig - soweit nicht in der Reiseanmeldung anders vermerkt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang bei uns ausgehändigt oder] zugesandt.
Die Bezahlung erfolgt bei uns in Euro. Wir akzeptieren Banküberweisung sowie Visacard und Mastercard Kreditkarten. Bei Kreditkartenzahlung zahlen Sie 3% Aufpreis.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich - soweit nicht anders angegeben - jeweils bis zum auf das Angebot folgenden Freitag gültig. Danach kann durch Preisanpassung seitens der Vermieter oder uns ein anderer Angebotspreis zustande kommen.
4.2. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Australia Touring Ltd. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind erlaubt, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Australia Touring Ltd. ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Australia Touring Ltd. dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3. Australia Touring behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro gebuchtem Objekt auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Australia Touring Ltd. den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
4.5. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Australia Touring Ltd. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Australia Touring Ltd. über die Preiserhöhung dem Kunden gegenüber geltend zu machen.
4.6. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, erhält er an die Australia Touring Ltd. bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. Ausgenommen davon bleiben die von den Leistungsträgern erhobenen und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Stornogebühren.


5. Rücktritt durch den Kunden

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist.

Sie können jedoch jederzeit von der Reise zurücktreten.

Sofern wir nur als Reisevermittler für andere Reiseveranstalter tätig werden, wie dies bei Wohnmobil-Anmietung der Fall ist, gelten die jeweiligen Storno- und Umbuchungsbedingungen dieser Leistungsträger (Wohnmobilvermieter) bzw. Reiseveranstalter, welche Sie auf unseren Internetseiten finden und mit der Rechnung zugesandt bekommen. 


'AUSTRALIA TOURING' kann dann als Ersatz für ihre Aufwendungen eine Entschädigung verlangen (Reise- bzw. Mietpreise abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen).
Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die Stornierungsgebühren der Leistungsträger an den Reisenden weitergereicht. Diese zeitpunktabhängigen Stornierungsgebühren sind in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.


'AUSTRALIA TOURING' wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von EUR 250 oder AU$ 370, je nach im Vermittlungsvertrag vereinbarter Währung, pro gebuchtem Fahrzeug einbehalten.


Dem Reisenden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, 'AUSTRALIA TOURING' nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
'AUSTRALIA TOURING' bleibt es vorbehalten, im Einzelfall, abweichend von den vorstehenden Pauschalen höhere Kosten geltend zu machen. 'AUSTRALIA TOURING' hat diese im konkreten Fall zu beziffern und zu belegen.


Der Zeitpunkt des Eingangs einer Rücktrittserklärung beim Leistungsträger (Fahrzeugvermieter) ist maßgebend für die Festlegung der Rücktrittsgebühren, welche vom Leistungsträger erhoben werden. Wir empfehlen aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. An Samstagen und vor Feiertagen sowie durch Zeitverschiebung kann die Stornierung möglicherweise erst am nächsten darauf folgenden Arbeitstag vorgenommen werden.

Als Zeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs beim Wohnmobilanbieter entscheidend, da das Rücktrittsrecht von diesem gewährt wird. Dazu wird 'AUSTRALIA TOURING' die Stornierungsanfrage des Kunden nach Eingang an den Wohnmobilanbieter weitersenden. Um eine Weiterleitung zu ermöglichen ist der Zugang während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr deutscher Zeit, geschlossen an Feiertagen) bei 'AUSTRALIA TOURING' erforderlich. Erfolgt der Eingang außerhalb der Öffnungszeiten wird als Eingangszeitpunkt 9 Uhr des nächsten Werktag festgelegt. Nach Eingang wird 'AUSTRALIA TOURING' den Stornierungsauftrag an den Leistungsträger (z.Bsp. Fahrzeugvermieter) weiterleiten. In Bezug auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Leistungsträger (zb. Fahrzeugvermieter) ist zu berücksichtigen, dass dieser nur während der Betriebszeiten des Leistungsträgers, der sich in einer anderen Zeitzone befindet und anderen Feiertagen und Geschäftszeiten unterliegt, erfolgt.

Es wird daher empfohlen, die Stornierung mit einer großzügigen Vorlaufzeit zu senden. Zur Absicherung des Stornorisikos empfiehlt 'AUSTRALIA TOURING' unbedingt den Abschluss einer Stornoversicherung.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. AUSTRALIA TOURING weist unter Bezug auf die Pflicht gemäß Art. 246 § 1 Abs.3 Nr. 1 EGBGB darauf hin, dass insbesondere kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht, da die Ausnahmeregelung des § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB eingreift.


Datums- / Ortsänderungen nach Buchung

Für Umbuchungen, das heißt Änderung der Reisedaten oder -orte sowie Änderungen des Fahrzeugs, fallen Kosten von pauschal €50 an und werden entweder mit einer fällig werdenden Ersattung verrechnet oder getrennt in Rechnung gestellt.

Sonderangebote und Specials verfallen und sind nicht mehr gültig bei Umbuchung, insbesondere bei Datums- und Ortsänderungen.


6. Aufhebung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt ( z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie als auch wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


7. Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


Letzte Aktualisierung: 25.05.2019