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Australia Touring - Inhaber Michaela Müller Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Stand 14.09.2009
AllgemeinesDie folgenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reisenden und Reiseveranstalter bzw. Vermittler und ergänzen die §§ 651 a ff BGB. Sie sind auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbandes e.V. erstellt worden und werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt. 1. Abschluss des ReisevertragesMit Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich verbindlich erfolgen. Die Anmeldung muss außer den gewünschten Reisedaten und der Adresse des Anmelders auch den Namen und Vornamen aller weiteren Reiseteilnehmer enthalten, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Anmeldung einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns ( Reisebestätigung ) zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind .Der Vertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. 2. LeistungenWelche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Internetseiten und Informationen der von uns vermittelten Leistungsträger sowie aus den Preislisten. Die in unserer schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für uns nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Preis/Leistungsangaben zu erklären, über die der Reisende vor Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird. 3. BezahlungMit Vertragabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 20 %
gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Über die genaue Höhe der Anzahlung informieren wir Sie zusammen mit dem
für uns verbindlichen Angebot.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich - soweit nicht anders angegeben - jeweils bis zum auf das Angebot folgenden Freitag gültig. Danach kann durch Preisanpassung seitens der Vermieter oder uns ein anderer Angebotspreis zustande kommen.
4.2. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden,
und die von Australia Touring Ltd. nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind erlaubt, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen
Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Australia
Touring Ltd. ist verpflichtet den Kunden über
Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Australia Touring Ltd.
dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 5. Rücktritt durch den KundenSie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Sofern wir nur als Reisevermittler für andere Reiseveranstalter tätig
werden, wie dies bei Wohnmobil-Anmietung der Fall ist, gelten die
jeweiligen Storno- und Umbuchungsbedingungen dieser Leistungsträger bzw.
Reiseveranstalter, welche Sie auf unseren Internetseiten finden und mit
der Rechnung zugesandt bekommen.
'AUSTRALIA TOURING' kann dann als Ersatz für ihre Aufwendungen eine Entschädigung verlangen (Reise- bzw. Mietpreise abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen). Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die Stornierungsgebühren der Leistungsträger an den Reisenden weitergereicht. 'AUSTRALIA TOURING' wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von EUR 100 pro gebuchtem Fahrzeug einbehalten. Dem Reisenden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, 'AUSTRALIA TOURING' nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 'AUSTRALIA TOURING' bleibt es vorbehalten, im Einzelfall, abweichend von den vorstehenden Pauschalen höhere Kosten geltend zu machen. 'AUSTRALIA TOURING' hat diese im konkreten Fall zu beziffern und zu belegen. Der Zeitpunkt des Eingangs einer Rücktrittserklärung bei uns ist maßgebend für die Festlegung der Rücktrittsgebühren, welche vom Leistungsträger erhoben werden. Wir empfehlen aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. An Samstagen und vor Feiertagen sowie durch Zeitverschiebung kann die Stornierung möglicherweise erst am nächsten darauf folgenden Arbeitstag vorgenommen werden. Zu bestimmten Reiseleistungen wie Schiffreisen, Fährverbindungen, Mietwagen, Mietwohnmobile und Hotels sowie Sonderangeboten und Specials können gesonderte Umbuchungs- und Stornogebühren gelten, die vor der Anmeldung und mit der Reisebestätigung bekannt gegeben werden. 6. Aufhebung des Reisevertrages wegen höherer GewaltWird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt ( z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie als auch wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 7. UnwirksamkeitsklauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 9. Schlussbestimmungen9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
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Fahrzeugbeschreibungen,
Streckenbeschränkung, Altersbeschränkung, technische Details
obliegen alle den Bedingungen des Vermieters. Angaben zu Fahrzeugen
und Fahrbedingungen werden vom jeweiligen Vermieter übernommen,
diese Angaben sind Grundlage für den Vermittlungsvertrag.
SBAV--> zu den Versicherungsbedingungen für Selbstbehaltsausschlussversicherung der HanseMerkur (> download pdf) |
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