gesetzliche Personen-Haftpflicht-Versicherung
Mit der KFZ Registrierung schließt der KFZ Halter automatisch eine gesetzlich verpflichtende
"Compulsory Third Party Insurance" ab.
Diese versichert den jeweiligen Fahrer des KFZ gegen Körperverletzung anderer Personen, die durch das Fahren des Fahrzeugs entstehen, wenn der Fahrer Schuld hat.
Schäden am gegnerischen Fahrzeug beim Unfall sind nicht versichert.
Anders als in Deutschland also, ist die Mininmalversicherung nicht zuständig für das gegnerische Unfallfahrzeug, wenn man Schuld oder Teilschuld am Unfall hat. Dafür muss man aus der privaten Kasse aufkommen oder sich zusätzlich versichern.
"Compulsory Third Party (CTP) Insurance insures you or any other driver of your vehicle against liability for death or injuries resulting from a motor vehicle accident for which you or the driver of your vehicle are at fault."