Was ist versichert?
Der Fahrzeugvermieter belastet Ihnen die vertraglich geschuldete Selbstbeteiligung.
Die ERGO SBAV übernimmt diesen Selbstbehalt bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
a) Das Mietfahrzeug wird gestohlen.
b) Das Mietfahrzeug wird
- bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
- durch Vandalismus
- oder beim Versuch des Diebstahls
beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung ist: Die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht für diese Schäden eine Leistung vor.
Das Mietfahrzeug wird bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an
Unterboden; Reifen; Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe; Außenspiegel oder Dachbeschädigt.
Die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall
übernimmt die ERGO SBAV die notwendigen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt.
Diese Leistung erbringt doe ERGO maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.